Ein Meilenstein für die ernährungsmedizinische Versorgung: Bundestag beschließt verpflichtendes Ernährungsscreening in Krankenhäusern

Der Bundestag hat das Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) beschlossen und damit den Weg für ein verpflichtendes Ernährungsscreening in Krankenhäusern freigemacht. Dies markiert einen wichtigen Meilenstein für die ernährungsmedizinische Versorgung in Deutschland. Das Kompetenznetzwerk Enterale Ernährung und die Deutsche Gesellschaft für Ernährungsmedizin (DGEM) haben den Gesetzgebungsprozess aktiv begleitet und begrüßen die Entscheidung.

 

 

Wir freuen uns, dass der Bundestag am 6. März 2026 das Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) beschlossen hat und damit den Weg für das Ernährungsscreening in deutschen Krankenhäusern freigemacht hat. Dadurch wird der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beauftragt, bis Ende 2027 verbindliche Qualitätsvorgaben für ein Ernährungsscreening bei stationären Patient:innen zu entwickeln. Dies markiert einen wichtigen Meilenstein für die ernährungsmedizinische Versorgung in Deutschland. Denn Mangelernährung betrifft bis zu 30 Prozent der Krankenhauspatient:innen und führt zu mehr Komplikationen, längeren Aufenthalten und höheren Kosten. Trotzdem wird sie in vielen Kliniken noch immer nicht systematisch erkannt. Mit der neuen Regelung wird erstmals eine verpflichtende Erkennung von Mangelernährung bei der Aufnahme ins Krankenhaus gesetzlich verankert, was die ernährungsmedizinische Versorgung und damit die Versorgungsqualität im Krankenhaus entscheidend stärkt.

Das Kompetenznetzwerk Enterale Ernährung und die Deutsche Gesellschaft für Ernährungsmedizin (DGEM) setzen sich seit Jahren für die Etablierung eines flächendeckenden Ernährungsscreenings ein und haben den Gesetzgebungsprozess aktiv begleitet. Wir begrüßen den Beschluss als wichtigen Schritt für eine bessere Patientenversorgung und werden den G-BA-Prozess eng begleiten.

Die vollständige Pressemitteilung der DGEM finden Sie hier.