Erstattungsfähigkeit von bilanzierten Diäten gesetzlich verankert

Der Bundestag hat am 11. Juni 2021 das Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) verabschiedet. Teil des Gesetzespaketes ist die Reform der Versorgung mit bilanzierten Diäten zur enteralen Ernährung und deren Verordnungsfähigkeit zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung.

Das Kompetenznetzwerk bedankt sich bei allen am Gesetzgebungsprozess Beteiligten für diesen wichtigen Beitrag im Kampf gegen Mangelernährung.

Eine ausführliche Stellungnahme des Netzwerks zur Verabschiedung des GVWG steht Ihnen hier zum Download zur Verfügung.

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